20 triathlon

TERMIN: 21.06.2020

  • DTU-Startpass o. Tageslizenz erforderlich
  • Distanzen:
    • Schwimmen ca. 1,5 km
    • Radfahren 44,0 km
    • Laufen 10 km

Richtlinien für das Sporttauchen im Freizeit-Campingpark Helene-See AG

1. Die Ausübung des Sporttauchens ist aus bergbaulicher Sicht gestattet, jedoch anmeldepflichtig und nur in den gekennzeichneten Bereichen des Helene-Sees gestattet (siehe Nutzungskarte). Die Anmeldung erfolgt über das Tauchcenter Helene-See (Telefon: (0335) 525984). Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind ausschließlich die Mitglieder der am Helenesee ansässigen Tauchsportvereine. Das Tauchen geschieht auf eigene Gefahr. Alleintauchgänge sind nicht gestattet. Die Tauchsportqualifikation ab Open Water Diver, CMAS* oder ein vergleichbares Brevet ist vorzulegen sowie eine ärztliche Bescheinigung der Tauchtauglichkeit. Bei der Anmeldung ist eine Gebühr pro Taucher und Tauchtag zu entrichten. Die zugelassene Anzahl Sporttaucher je Tag ist begrenzt. Anmeldungen können daher nur innerhalb des Limits vorgenommen werden.


2. Taucheinstiege sind nur am Oststrand zugelassen (Taucheinstieg 1). Für die Mitglieder der am Helenesee ansässigen Tauchsportvereine ist der Einstige am Vereinsgelände zugelassen (Taucheinstieg 2; siehe Nutzungskarte Helenesee). Beim Auftauchen an die Wasseroberfläche ist auf herannahende Surf- und Segelboote, sowie auf Badende zu achten.


3. Die maximal zugelassene Tauchtiefe im Helene-See beträgt 30 m. Bei Nachttauchgängen ist die maximale Tauchtiefe auf 10 m beschränkt. Nachttauchgänge sind in der Tauchbasis gesondert anzumelden. Beeinträchtigungen der Nachtruhe lt. Hausordnung sind zu vermeiden.


4. Die Sporttaucher müssen eine funktionssichere und angemessene Ausrüstung verwenden. Dazu gehören neben ausreichendem Kälteschutz und entsprechenden Auftriebs- und Tariermitteln, z.B. Jacket oder RTW, ein kaltwassertauglicher Atemregler (EN- 250) und eine alternative Luftversorgung. Fehlende Ausrüstungsteile können in der Tauchbasis ausgeliehen werden.


5. Tauchgänge sind so zu gestalten, dass Beeinträchtigungen von Flora und Fauna unter Wasser sowie das Aufwirbeln von Sediment unterlassen werden. Das Betauchen von Steg- und Hafenanlagen ist grundsätzlich verboten.


6. Es ist nicht gestattet, eigenmächtig Bojen zu setzen und zu verankern, sowie vorhandene Bojen und Unterwasserzeichen zu entfernen oder zu versetzen.


7. Das Betreiben von Atemluftkompressoren ist nicht gestattet. Für angemeldete Sporttaucher steht die Luftfüllstation der Tauchbasis zur Verfügung.


8. Für das Umkleiden sowie die Reinigung der Tauchbekleidung und Ausrüstung sind die Einrichtungen der Tauchbasis zu benutzen. Das Betreten der Dusch- und Waschräume in Tauchbekleidung ist nicht gestattet.


9. Im nordwestlichen Bereich des Helenesees befindet sich das Aktionsgebiet eines Klein-U-Bootes (siehe Nutzungskarte Helenesee). Das Gebiet ist durch Hinweisschilder und Bojen gekennzeichnet. Wenn an der dort befindlichen Station die Flagge mit dem Firmensymbol gehisst wurde, befindet sich das Boot im Tauchbetrieb. Ein Betauchen des gekennzeichneten Gebietes ist während des U-Boot-Tauchbetriebes (gezogene Flagge an der Station) nur nach Anmeldung auf der NemoBasisstation und in Abstimmung mit dem dort verantwortlichen Tauchaufsichts-führenden gestattet.


10. Im Übrigen gilt die Campingplatzordnung sowie die Badeordnung des Helenesees.


11. Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das Unwirksamwerden einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Sie sind durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten Ziele möglichst nahe kommen.


Nutzungskarte

nutzungskarte in arbeit

Helene-See AG (c) 2009

Infos zur Strandsperrung

210521 Sperrung

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